Das ändert sich 2013 im Arbeits- und Sozialrecht; Teil 4: Minijobs

Zum 1.1.2013 treten Neuregelungen im Bereich der sog. Mini- und Midijobs in Kraft. Die Entgeltgrenzen bei geringfügig entlohnter Beschäftigung und bei Beschäftigungen in der Gleitzone werden um jeweils 50 € angehoben. Darüber hinaus sollen geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen können.
http://www.arbrb.de/gesetzgebung/28415.htm