- Dr. Jan Ludwig schließt sich Kuther & Partner an: Ein Anwalt mit Erfahrung, Empathie und unbedingtem Qualitätsanspruch
- Widerrufserklärung einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung
- BGB §§ 130, 145, 147 Abs. 2 Zugang von E-Mails im unternehmerischen Geschäftsverkehr
- BGB § 2325 Abs. 3 Hemmung der Abschmelzungsfrist bei Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines umfassenden Wohnungsrechts
- BGB §§ 119, 1954, 1955, 1957 Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt
- NachbarG Bln § 16a Abs. 1 Anspruch auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung
- GBO §§ 19, 29; InsO § 80 Wirksamkeit einer Erbausschlagung; keine abschließende Entscheidung im Grundbuchverfahren
- BGB § 1598a Abs. 1 Nr. 3; FamFG § 178 Verpflichtung nur des rechtlichen Vaters zur genetischen Abstammungsuntersuchung
- AO §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 Dispositionsbefugnis bei Kettenschenkung
- BGB §§ 2269, 2270 Abs. 1, 2271 Abs. 2 S. 1 Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen kinderlos gebliebener Ehegatten
- WEG §§ 9b Abs. 1 S. 2, 18 Abs. 1 Vertretung der verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Aktivprozess gegen einzelne Wohnungseigentümer
- BGB §§ 2303, 2314 Aufforderung zur Nachbesserung des vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses; keine Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden
- Elektroladestation: Mieter darf das ausführende Unternehmen auswählen
- Ausscheiden eines Gesellschafters aus gemeinnütziger GmbH: Beschränkung der Abfindung auf den Nennbetrag der Stammeinlage zulässig
- Die Befugnis zur Bestellung besonderer Vertreter nach § 30 BGB kann sich auch durch Auslegung der Satzung ergeben