Warum Kuther & Partner

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In Deutschland gibt es mehr als 164.000 Anwälte. Und jedes Jahr werden es mehr. Warum also Kuther & Partner?

Wenn es Ihnen wichtig ist, nicht in einer mehr oder weniger anonymen Großorganisation von einem Spezialisten zum nächsten weitergereicht zu werden, sondern einen persönlichen Ansprechpartner für all Ihre rechtlichen Fragen und Probleme zu haben, dann sind Sie bei uns richtig. Natürlich haben auch wir fachliche Spezialisierungen, ohne die wir Mandanten nicht professionell beraten könnten. Zugleich verfügen wir aber über soviel Generalistenwissen, daß wir die Rolle des persönlichen Ansprechpartners an der Seite unserer Mandanten wahrnehmen können. Wir glauben, daß nur so das Vertrauensverhältnis wachsen kann, das für eine langfristige Mandantenbeziehung unerläßlich ist.

Für Mandanten ist es wichtig, nicht nur die Risiken von Gestaltungsoptionen aufgezeigt zu bekommen, sondern in Abwägung der Risiken eine Handlungsanweisung zu erhalten, mit der sie etwas anfangen können. Genau das liefern wir! Wir schreiben nicht umfangreiche Gutachten, sondern erläutern die Optionen und geben klare Ratschläge.

Für alle Anwälte von Kuther & Partner steht im Vordergrund, tragfähige und für den Mandanten vernünftige Lösungen zu finden. Vernünftig bedeutet für uns, daß wir die wirtschaftliche Zielerreichung (Effizienz) und die wirksame Aufgabenerfüllung (Effektivität) im Interesse unserer Mandanten stets im Auge behalten. Zu unseren Vorzügen gehört, daß wir nicht um jeden Preis Prozesse führen oder Streitigkeiten vom Zaun brechen, weil wir daran verdienen können.

Und auch das darf gesagt werden: Aufgrund unserer Größe und Struktur können wir unseren Mandanten im Vergleich zu Großkanzleien die gleiche Leistung zu moderateren Honoraren anbieten. Es gibt die Möglichkeit der

  • Abrechnung nach den Gegenstandswerten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder
  • Vereinbarung von Stundenhonoraren. Diese liegen, je nach Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie Umfang und Schwierigkeit für den Anwalt, zwischen 280 und 450 Euro pro Stunde (zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer).
  • Vereinbarung von Dauerberatungsmandaten auf der Grundlage von monatlichen Pauschalhonoraren