Vermögen und Unternehmen zwischen den Generationen
Unsere rechtliche Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen verbinden wir mit dem speziellen Know-how im Erbrecht und der Unternehmensnachfolge.
Unser Beratungsspektrum umfaßt:
- Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung
- Planung der Vermögensnachfolge
- Betriebsübergabe
- Planung vorweggenommener Erbfolge
- Beratung und Betreuung bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Prozeßvertretung in allen Erbstreitigkeiten
- Testamentsanfechtungen, Erbscheinsverfahren
In enger Abstimmung mit dem steuerlichen Berater oder ggf. unter Hinzuziehung von zusätzlicher Fachkompetenz auf steuerlichem Gebiet beraten wir Mandanten in allen erbrechtlichen Fragestellungen und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit ihnen eine den Familien- bzw. Unternehmensverhältnissen angepaßte steueroptimierte Lösung für die Übertragung des Vermögens oder des Unternehmens auf die nächste Generation oder einen außenstehenden Nachfolger.