Martin Feickert
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht
Martin Feickert ist – was sein heutiges Dasein als Jurist und Anwalt angeht – „erblich“ vorbelastet. Schon sein Vater war Anwalt und ihm insofern ein Vorbild. Martin Feickert hat am Anwaltsberuf vor allem die Vielfalt der Aufgaben interessiert und die Möglichkeit, selbständig und unabhängig zu arbeiten. Seit 1991, dem Jahr, in dem er als Anwalt zugelassen wurde, freut er sich darüber, daß Anwalt zu sein nie eintönig ist. Martin Feickert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Zuverlässigkeit und Integrität gehören für Martin Feickert zu den „Essentials“ seines Berufes. Es sind zugleich die Eigenschaften, die er bei einem Anwalt am meisten schätzt. Über die fachliche Qualifikation hinaus hilft ihm beides, seiner rechtsberatenden Tätigkeit für mittelständische Unternehmen aus Handel, Dienstleistung, Industrie und Bauwirtschaft die nötige persönliche Note zu verleihen; er berät diese gerichtlich und außergerichtlich im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Besondere Erfahrungen hat er bei betrieblichen Umstrukturierungen gesammelt. Dabei gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen, die Beratung beim Abschluß von Betriebsvereinbarungen sowie Haustarifverträgen und die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen sowie arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren.
Martin Feickert bietet Kurzseminare und Vorträge in individuellem und kollektivem Arbeitsrecht zur innerbetrieblichen Qualifizierung von Mitarbeitern mit Personalführungsaufgaben an.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Fachanwalt liegt im gewerblichen und privaten Mietrecht. Martin Feickert betreut insbesondere private und gewerbliche Vermieter sowie Verwalterfirmen bei der Vertragsgestaltung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung aller sich aus Mietverhältnissen ergebenden Ansprüche. Darüberhinaus verfügt er über besondere Erfahrungen im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere bei der Beratung von WEG Gemeinschaften, der gerichtlichen und ausergerichtlichen Durchsetzung von sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Ansprüchen. Über das Miet- und Wohnungseigentumsrecht hinaus verfügt er weiter über besondere Erfahrung bei Teilungs- und Zwangsversteigerungsverfahren.
Daß das Verhältnis Anwalt-Mandant von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein sollte, versteht sich für Martin Feickert von selbst. Von seinen Mandanten wünscht er sich, daß sie aktiv am Fall mitarbeiten und alle notwendigen Informationen zum Sachverhalt liefern.
Martin Feickert widmet sich auch auserhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit den Belangen von Wirtschaft und Gewerbe. Er ist seit 2006 Vorsitzender des Gewerbevereins Eschersheim in Frankfurt.
Er beherrscht Englisch verhandlungssicher und führt Korrespondenzmandate mit amerikanischen Kanzleien. Darüber hinaus verfügt er über gute Spanischkenntnisse.