Wohnen und Wohneigentum
Hinsichtlich des Wohnumfeldes sind Individuen oder Institutionen immer eines von beidem: Vermieter/Eigentümer oder Mieter. In allen Fragen, die das Verhältnis dieser beiden Parteien regelt, beraten wir unsere Mandanten umfassend.
Unser Beratungsspektrum umfaßt:
- Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht
- Gestaltung von Mietverträgen
- Wohnungskündigung und Wohnungsräumung
- Zwangsräumungen, Teilungsversteigerungen
- Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)