Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) startet am 1.11.2012; längerer Umstellungszeitraum für Arbeitgeber

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Entwurfsschreiben vom 2.10.2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03) als Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte bzw. das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) den 1.11.2012 festgelegt. Die Arbeitgeber müssen allerdings erst bis Ende 2013 auf das ELStAM-Verfahren umstellen.

Weitere Informationen:
http://www.arbrb.de/
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