BGB §§ 2303, 2314 Aufforderung zur Nachbesserung des vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses; keine Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden

 

Eine Aufforderung zur Nachbesserung des seitens des Pflichtteilsberechtigten vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses führt in der Regel noch nicht zur Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden, sofern die Pflichtteilsstrafklausel vorsieht, der Pflichtteil müsse hierzu vom Längstlebenden gefordert werden.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.2.2022 – 21 W 182/21