Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

Als Anwalt hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten, tätig zu werden: Zum einen vorausschauend die relevanten Dinge so zu regeln, daß hinterher kein Streit entsteht. Zum anderen dann, wenn der Konflikt bereits entstanden ist. Wir sind es gewohnt, mit beiden Situationen umzugehen.

Im Zentrum unserer Bemühungen steht die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch sinnvolle Vertragsgestaltung und durch die vorbeugende Beratung und Vertretung bevor Konflikte entstehen. Ob wir nun präventiv oder im Streitfall tätig werden – wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bestimmt, aber mit Augenmaß.

Wir stellen für jede in Frage kommende Option dieVor- und Nachteile eingehend dar, auch die Wahrscheinlichkeit, mit der sich Risiken realisieren. Wir berücksichtigen darüber hinaus, welches individuelle Risiko ein Mandant zu tragen bereit ist. Wir kämpfen für seine Interessen dort, wo es der Sache nach angemessen ist und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Wir sagen ihm aber auch, wo das nicht der Fall ist.

Auch wenn man als Anwalt eine Seite vertritt, ist auf bestimmten Gebieten – zum Beispiel im Familienrecht, aber auch im Erbrecht – immer wieder eine Mediatorenrolle gefordert. Die außergerichtliche Beilegung von Konflikten, die auf einen Ausgleich der Interessen setzt, ist uns vertraut. Es ist nicht immer der Konfrontationskurs, der am Ende zum Erfolg führt. Darum beraten wir unsere Mandanten so, daß unter Berücksichtung aller Umstände das für sie bestmögliche Ergebnis erzielt wird.