Abholzen von Bäumen auf einem gemieteten Grundstück

Leitsätze:

Der Mieter einer Mietsache darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Wenn der Mieter eines Grundstücks ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume auf dem Grundstück fällt, macht er sich schadensersatzpflichtig.

 

Oberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 25.03.2010 – 14 U 77/09

Volltext der Presseerklärung:

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=766&aktion=anzeigen&bid=30