Vermieter muss die Bepflanzung eines Balkons oder einer Loggia mit einem Baum nicht dulden

Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gem. § 535 Abs. 1 S. 1 BGB gedeckt. Dem Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung gem. §§ 541, 1004 BGB steht insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen.

[Bayern.Recht]