Behält sich der Schenker des Miteigentumsanteils an einer Wohnungseigentumseinheit der gesamten Wohnung ein Wohnungsrecht vor, beginnt die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB nicht zu laufen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Behält sich der Schenker des Miteigentumsanteils an einer Wohnungseigentumseinheit der gesamten Wohnung ein Wohnungsrecht vor, beginnt die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB nicht zu laufen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)