Ein Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn es sich beim Nachlass um ein beträchtliches Vermögen handelt.
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Ein Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn es sich beim Nachlass um ein beträchtliches Vermögen handelt.