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Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt

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Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.

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Behindertentestament auch bei beträchtlichem Vermögen nicht sittenwidrig

Ein Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn es sich beim Nachlass um ein beträchtliches Vermögen handelt.

LG Essen, Urt. v. 3.12.2015 – 2 O 321/14

Autor TKutherVeröffentlicht am 19. September 201623. April 2019Kategorien Erbrecht, Vermögen und Unternehmen zwischen den Generationen, kuther-blog

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Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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