Nach erfolgter Erbauseinandersetzung ist die spätere Grundstücksübertragung an einen der Miterben nicht mehr steuerfrei.
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Nach erfolgter Erbauseinandersetzung ist die spätere Grundstücksübertragung an einen der Miterben nicht mehr steuerfrei.