Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen als Hintergrundmusik stellt im Allgemeinen keine öffentliche Widergabe dar. Sie ist demzufolge auch nicht urheberrechtlich vergütungspflichtig.
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen als Hintergrundmusik stellt im Allgemeinen keine öffentliche Widergabe dar. Sie ist demzufolge auch nicht urheberrechtlich vergütungspflichtig.