Zur Anfechtung der Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament durch den zweiten Ehegatten nach Wiederverheiratung

OLG Hamm 28.10.2014, 15 W 14/14

Setzt der nach Scheidung wiederverheirate Ehemann in einem während seiner ersten Ehe errichteten Testament seine erste Ehefrau als Erbin ein, kann seine im Testament nicht berücksichtigte zweite Ehefrau das Testament nach dem Tode des Ehemanns regelmäßig anfechten.