Im Rahmen des Zugewinnausgleichs trifft die Ehegatten grundsätzlich die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen.
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs trifft die Ehegatten grundsätzlich die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen.