BGH: Grabpflegekosten beim Pflichtteilsanspruch nicht als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen

  1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
    2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
    3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gem. § 2305 BGB.

BGH, Urt. v. 26.5.2021 – IV ZR 174/20