LG Frankenthal v. 11.3.2021, 8 O 308/20
Eine körperliche Auseinandersetzung kann nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Um zu verhindern, dass nachträglich weitere Gründe nachgeschoben werden, muss das maßgebliche Fehlverhalten des Erben bereits im Testament eindeutig geschildert sein.