Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

ArbG Bonn v. 7.7.2021 – 2 Ca 504/21

Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Eine behördliche Quarantäneanordnung steht einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich.

ArbG Bonn PM vom 23.7.2021