Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BurlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Dies steht im Einklang mit dem Unionsrecht.
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BurlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Dies steht im Einklang mit dem Unionsrecht.