Wer muss die rückständigen Heimkosten der toten Mutter begleichen?

Unterschreibt die Tochter beim Einzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung, muss sie selbst dann rückständige Heimkosten begleichen, wenn sie die Erbschaft ausschlägt. § 14 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz soll nur den Heimbewohner schützen und nicht dessen Angehörige.

[OLG Oldenburg PM vom 18.1.2017]