Verbraucherschlichtung – Neue Informationspflichten in Kraft getreten

Seit dem 1.2.2017 sind für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung neue Informationspflichten in Kraft getreten. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet diese, Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darauf hinzuweisen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

[BMJV]