BGB § 2314; FamFG §§ 13 Abs. 1, 348 Recht des Pflichtteilsberechtigten zur Einsicht in nachlassgerichtliche Verfahrensakten

  1. Ein Pflichtteilsberechtigter ist Verfahrensbeteiligter des Eröffnungsverfahrens.
  2. Ihm steht ein Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten einschließlich des von dem Erben ausgefüllten Wertfragebogens zu.

OLG Hamm, Beschl. v. 26.8.2016 – 15 W 73/16