Reiseveranstalter muss auch nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer den Reisepreis erstatten

Ist der Transfer vom Flughafen zum Hotel im Reisepreis inbegriffen und kommt es auf dieser Fahrt zu einem Verkehrsunfall, den der Reiseveranstalter nicht verschuldet hat, bei dem sich die Reisenden aber teils schwer verletzen, so ist der Reiseveranstalter trotzdem zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Schließlich trägt der Reiseveranstalter die Preisgefahr auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können.

[BGH PM Nr. 223 vom 6.12.2016]