Hinzurechnung von Pflichtteilsansprüchen zum Anfangsvermögen im Rahmen des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruches nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
Hinzurechnung von Pflichtteilsansprüchen zum Anfangsvermögen im Rahmen des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruches nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG