Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen

Die Minderung von Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug des Mieters von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen war, ist für die Dauer der Baumaßnahmen gerechtfertigt. Zwar sind gerade in Großstädten Baumaßnahmen nicht unüblich, doch selbst in Berlin ist die ganz überwiegende Mehrzahl der Mietwohnungen von solchen Beeinträchtigungen nicht betroffen.

LG Berlin 16.6.2016, 67 S 76/16