LG Frankfurt a.M. v. 12.1.2021, 3-06 O 7/20
Die Check-In-Gebühren für ein Einchecken am Schalter im Flughafen sind fakultative Zusatzkosten i.S.v. Art. 23 Abs. 1 S. 4 der Luftverkehrsdienste-VO. Dies hat zur Folge, dass die Gebühren auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs (hier: Online-Buchung) mitgeteilt werden müssen.