Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Wohnungsschlüssels

BGH 5.3.2014, VIII ZR 205/13

Die Schadensersatzpflicht des Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, kann die Kosten des Austausches der Schließanlage umfassen, wenn der Austausch wegen bestehender Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Vermögensschaden liegt insoweit aber erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist.

[BGH PM Nr. 42 vom 5.3.2014]