Die Vaterschaft kraft Ehe geht der gerichtlich festgestellten Vaterschaft eines anderen Mannes vor.
OLG München, Beschl. v. 31.1.2012 – 31 Wx 495/11
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Die Vaterschaft kraft Ehe geht der gerichtlich festgestellten Vaterschaft eines anderen Mannes vor.
OLG München, Beschl. v. 31.1.2012 – 31 Wx 495/11