Thomas Kuther

Thomas Kuther

Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

Thomas Kuther hatte für den Anwaltsberuf eine familiäre Vorprägung. Schon sein Vater war Jurist und Gründer der Kanzlei. Das allein war es aber nicht, was ihn Anwalt werden ließ. Die Durchdringung unseres Alltags mit rechtlichen Fragestellungen und Regeln hat Thomas Kuther besonders interessiert. Diese wollte er nicht nur selbst durchschauen, sondern auch anderen verständlich machen können. Dies tut er inzwischen seit mehr als 30 Jahren: Thomas Kuther ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar.

Thomas Kuther sieht in der unabhängigen, am persönlichen und wirtschaftlichen Wohl des Mandanten orientierten Interessenwahrnehmung den Kern seiner beruflichen Aufgabe. Diese übt er vor allem in den Bereichen Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, vorwiegend beratend, aber auch in der Prozessvertretung aus. Schon seit längerer Zeit hat er sich auf dem Gebiet des Erbrechts, insbesondere dem Gebiet der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, spezialisiert. Neben der vorsorgenden Beratung und der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker vertritt Thomas Kuther auch Erb- und Pflichtteilsberechtigte in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen nach dem Erbfall.

Zur Beratungstätigkeit von Thomas Kuther gehört zudem die anwaltliche und notarielle Betreuung mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrechts sowie im Personalbereich. Hierbei verfügt er über besondere Erfahrungen, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und deren arbeitsrechtlichen Auswirkungen.

Zu den Eigenschaften, die Thomas Kuther bei einem Anwalt am meisten schätzt, gehören Professionalität und Sachlichkeit. Vom Mandanten erwartet er Offenheit, Geradlinigkeit und die Bereitschaft, einen angebotenen Rat anzunehmen. Mit Hilfe seiner Kompetenzen und Fähigkeiten für Mandanten dort Lösungen zu erarbeiten und durchzusetzen, wo dies ohne seine Hilfe nicht oder nicht so erfolgreich möglich gewesen wäre – das ist es, was Thomas Kuther an seinem Beruf begeistert. Umgekehrt findet es sein Missfallen, wenn anwaltliche Tätigkeit nur profitorientiert und ohne Rücksicht auf die Belange des Mandanten stattfindet oder fehlende Rechtskenntnis eine wirtschaftlich sinnvolle Streitbeilegung verhindert.

Thomas Kuther ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und als Referent bei Vortragsveranstaltungen zum Thema Erbrecht und Vermögensnachfolge tätig. Daneben ist er Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Thomas Kuther spricht Englisch und Italienisch.