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Dr. Jan Ludwig schließt sich Kuther & Partner an: Ein Anwalt mit Erfahrung, Empathie und unbedingtem Qualitätsanspruch
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Widerrufserklärung einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung
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BGB §§ 130, 145, 147 Abs. 2 Zugang von E-Mails im unternehmerischen Geschäftsverkehr
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BGB § 2325 Abs. 3 Hemmung der Abschmelzungsfrist bei Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines umfassenden Wohnungsrechts
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BGB §§ 119, 1954, 1955, 1957 Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt
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NachbarG Bln § 16a Abs. 1 Anspruch auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung
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GBO §§ 19, 29; InsO § 80 Wirksamkeit einer Erbausschlagung; keine abschließende Entscheidung im Grundbuchverfahren
- Dr. Jan Ludwig schließt sich Kuther & Partner an: Ein Anwalt mit Erfahrung, Empathie und unbedingtem Qualitätsanspruch
- Widerrufserklärung einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung
- BGB §§ 130, 145, 147 Abs. 2 Zugang von E-Mails im unternehmerischen Geschäftsverkehr
- BGB § 2325 Abs. 3 Hemmung der Abschmelzungsfrist bei Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines umfassenden Wohnungsrechts
- BGB §§ 119, 1954, 1955, 1957 Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt
- NachbarG Bln § 16a Abs. 1 Anspruch auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung
- GBO §§ 19, 29; InsO § 80 Wirksamkeit einer Erbausschlagung; keine abschließende Entscheidung im Grundbuchverfahren