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Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt

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Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.

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Nachweis der Testierunfähigkeit

Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG, naheliegenden Ermittlungsansätzen nach-zugehen; dazu kann es etwa gehören, den das Testament beurkundenden Notar zu befragen und zur Verfügung stehende medizinische Unterlagen beizuziehen.

OLG Karlsruhe

Autor TKutherVeröffentlicht am 10. August 201523. April 2019Kategorien Erbrecht, Vermögen und Unternehmen zwischen den Generationen, kuther-blog

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Thomas Kuther
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Barbara Müller-Raemisch
Rechtsanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Familienrecht

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Martin Feickert
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht

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