OLG Zweibrücken v. 23.11.2020 – 3 W 58/20
Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. „Behindertentestaments“ gemacht haben, sind nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen.
Kuther und Partner Rechtsanwaltskanzlei und Notar in Frankfurt (Nordend-West)
Kuther & Partner ist eine Anwaltskanzlei, die mittelständische Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen umfassend betreut.
OLG Zweibrücken v. 23.11.2020 – 3 W 58/20
Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. „Behindertentestaments“ gemacht haben, sind nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen.