Erbschaft per Behindertentestament: Betreuter muss nicht für Gerichtsgebühren des Betreuungsverfahrens aufkommen

OLG Zweibrücken v. 23.11.2020 – 3 W 58/20

Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. „Behindertentestaments“ gemacht haben, sind nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen.

[OLG Zweibrücken PM vom 1.2.2021]