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Arbeitgeber haben gegen den Betriebsrat keinen Anspruch auf Unterlassung politischer Aussagen

verfasst am: 01.07.2010

Betriebsrat und Arbeitgeber müssen zwar jede parteipolitische Betätigung im Betrieb unterlassen. Verstößt der Betriebsrat gegen dieses parteipolitische Neutralitätsgebot, steht dem Arbeitgeber aber kein Unterlassungsanspruch zu. Er kann gem. § 23 Abs. 1 BetrVG lediglich die Auflösung des Betriebsrats verlangen, wenn ein grober Verstoß des Betriebsrats gegen seine gesetzlichen Pflichten vorliegt.

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