Klauseln in den AGB eines Unternehmens, das über das Internet Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen vertreibt, die für die Variante „Ticket zum Selbstausdrucken“ eine zusätzliche Sevicegebühr von 2,50 € erhoben vorsehen, sind unwirksam. Es ist nicht erkennbar, welche konkreten erstattungsfähigen Aufwendungen mit der Servicegebühr für eine solche „ticketdirect“-Option geltend gemacht werden.