Ticket zum Selbstausdrucken: Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets unwirksam

Klauseln in den AGB eines Unternehmens, das über das Internet Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen vertreibt, die für die Variante „Ticket zum Selbstausdrucken“ eine zusätzliche Sevicegebühr von 2,50 € erhoben vorsehen, sind unwirksam. Es ist nicht erkennbar, welche konkreten erstattungsfähigen Aufwendungen mit der Servicegebühr für eine solche „ticketdirect“-Option geltend gemacht werden.

BGH PM Nr. 141 vom 24.8.2018