Schmerzensgeld für Mutter nach Zeugung eines Kindes mit Sperma von falschem Samenspender

Trägt eine mit „falschem“ Sperma, weil nicht vom richtigen Samenspender stammend, durchgeführte heterologe Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeldanspruch gegen den für die Insemination verantwortlichen Arzt zustehen.

[OLG Hamm]