OLG Oldenburg v. 14.10.2020 – 11 UF 100/20
Schenken Eltern ihrem Kind und dessen Ehepartner eine Immobilie, die lediglich als Renditeobjekt genutzt wird und scheitert die Ehe später, können sich die Eltern nicht auf einen sog. „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ berufen und eine Rückzahlung gegen das Schwiegerkind geltend machen. Etwas anderes kann nur bei der Übertragung einer Immobilie an das Kind und Schwiegerkind als Familienheim gelten.