Zur Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden

BGH 25.2.2014, VI ZR 144/13 

Tritt infolge einer Störung der Stromversorgung in einem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt werden, kann die Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes dafür haftbar gemacht werden. Im Hinblick auf § 2 ProdHaftG ist neben beweglichen Sachen auch Elektrizität ein Produkt i.S.d. Gesetzes

BGH PM Nr. 33 v. 25.02.2014