Löschung von Daten kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Hessisches LAG 5.8.2013, 7 Sa 1060/10

Die eigenmächtige Löschung von Daten durch einen Arbeitnehmer kann das Vertrauen in dessen Integrität derart zerstören, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und mit welchem Aufwand die Daten (teilweise) wiederhergestellt werden können. Es bedarf auch keiner vorherigen Abmahnung.

Hessisches LAG PM Nr. 1/14 vom 7.3.2014