Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer Betriebsschließung wegen des Corona-Virus

Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Dies hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.

OLG Hamm v. 15.7.2020 – 20 W 21/20