Kündigung eines katholischen Chefarztes durch katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat kann verbotene Diskriminierung sein

Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung. Darüber hat im Streitfall jedoch abschließend das deutsche BAG zu befinden.

EuGH PM Nr. 127/2018 vom 11.9.2018