Anspruch auf Auskunft über Kontoinhaber bei irrtümlicher Falschüberweisung

Der Gläubiger eines Erstattungsanspruchs des Finanzamts hat im Fall der Überweisung des Erstattungsbetrags auf das Konto eines unbekannten Dritten infolge Benennung einer falschen IBAN gegenüber dem Finanzamt keinen Auskunftsanspruch gegen die Empfängerbank auf Auskunft über den Empfänger der fehlgeleiteten Zahlung, solange er nicht das Finanzamt aufgefordert hat, die fehlgeleitete Überweisung zurückzuverlangen. Dem Kreditinstitut des Finanzamtes steht ein entsprechender durchsetzbarer Anspruch kraft Vereinbarung zu.

LG Frankfurt