BGB §§ 119, 1954, 1955, 1957 Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt

Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).

OLG Hamm, Beschl. v. 21.4.2022 – 15 W 51/19