Kuther & Partner
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- Bundesgerichtshof zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts .
- Gewerbliche Verkäufer dürfen Verbrauchern bei eBay keine Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbieten .
- Drittschuldner müssen bei Kenntnis der Insolvenz noch mögliche Sperrungen und Rückzahlungen umgehend einleiten .
ImpressumÂKuther & PartnerRechtsanwälte NotareGesellschaft bürgerlichen Rechts geschäftsführende Gesellschafter: Mitgliedschaften  Geltende Berufsordnungen/ Gebührenordnungen Â
Bei den vorstehenden Links handelt es sich jeweils um Links der Bundesrechtsanwaltskammer.   Zuständige Aufsichtsbehörde:  Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € pro Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.   Die Notare Thomas Kuther und Barbara Müller-Raemisch sind vom hessischen Ministerium für Justiz bestellt worden und unterliegen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, 60313 Frankfurt am Main. Sie sind Mitglieder der Notarkammer Frankfurt.  Notare sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,- € pro Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19 a Bundesnotarordnung.  Haftpflichtversicherungen Die Rechtsanwälte und Notare der Sozietät verfügen über gleichlautende Haftpflichtversicherungsverträge bei der Allianz Versicherungs AG, München, mit Versicherungssummen von 1.0 Mio EUR für das Anwaltsrisiko und 1.0 Mio EUR für das Notarrisiko.   Rechte    |
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