Mieter dürfen im Stehen urinieren

AG Düsseldorf 20.1.2014, 42 C 10583/14

Trotz der zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des Marmorfußbodens rechnen.

[AG Düsseldorf]