Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

Die nach § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV zulässige Vertragslaufzeit von bis zu zehn Jahren in Wärmeversorgungsverträgen ist deswegen gerechtfertigt, weil die Fernwärmeversorgung den Versorger zu hohen Investitionen zwingt. Eben daran fehlt es jedoch, wenn der Versorger die dem Bezieher gehörende und von diesem zu unterhaltende Anlage nur zu einem symbolischen Pachtzins (hier: 1 €/Jahr) gepachtet hat.

BGH 21.12.2011, VIII ZR 262/09:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=58617&linked=pm&Blank=1