WEG: Überwachung des Eingangsbereiches mit einer Videokamera ist grundsätzlich zulässig

BGH 24.5.2013, V ZR 220/12

Die Überwachung des Eingangsbereiches einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera ist generell nicht unzulässig. Sie ist zulässig, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung unter Berücksichtigung von § 6b BDSG inhaltlich und formell dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6ccdbacbc2a8a4ff31c26eaa1c80de61&nr=64667&pos=0&anz=1