WEG: Eigentumsentziehung wegen unzumutbaren Verhaltens aufgrund eines sog. Messie-Syndroms

Eine Pflichtverletzung i.S.v. § 18 WEG setzt nicht zwingend ein schuldhaftes und subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus. Auch ein aufgrund der individuellen Disposition für den Wohnungseigentümer nicht oder nur schwer vermeidbares Verhalten kann zur Folge haben, dass den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann (hier: sog. Messie-Syndrom).

[LG Hamburg online]