Voraussetzungen eines Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch Erben

Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wurde gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB in Verbindung mit § 260 Abs. 2 BGB als gerechtfertigt angesehen. Der Erbe hatte den Gesamtumfang des Nachlasses nur sukzessive auf Nachfrage offenbart; diese Unvollständigkeit hätte bei gehöriger Sorgfalt vermieden werden können. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 1.2.2012 – 3 U 3525/11

http://www.dnoti.de/DOC/2012/3u3525_11.pdf